Ein orientierendes Erstgespräch von ca 15-20 Minuten ist für Sie kostenfrei.
Für Behandlungen gilt als Richtwert ein Stundensatz von 80,00 €
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtige erhalten im Rahmen der Möglichkeiten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Eine Übernahme der Behandlungskosten ist möglich.
Für die Ersattung der Heilpraktikerleistungen kann keine Gewähr übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung erstatten die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung i.d.R. nicht.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind Selbstzahler.
Hier bitte ich um unmittelbare Bezahlung der Behandlung in bar gegen Quittung.
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